Zuletzt aktualisiert am 10. August 2022
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
(§§ 64 ff. SGB IX)
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen werden von den Rehabilitations-Kostenträgern bezahlt, wenn sie im Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind.
Leistungsarten
Zu den unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen zählen u.a.:
- Übergangsgeld
- Krankengeld
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Reisekosten
- Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
- ärztlich verordneter Rehabilitationssport und Funktionstraining
- Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen,
die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen
Anlaufstellen und weitere Informationen
Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen (ehemals Servicestellen) vor Ort und den Kostenträgern der Rehabilitationsmaßnahme wirst Du ausführlich und individuell beraten.