Zuletzt aktualisiert am 10. August 2022

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

(§§ 64 ff. SGB IX)

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen werden von den Rehabilitations-Kostenträgern bezahlt, wenn sie im Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind.

Leistungsarten

Zu den unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen zählen u.a.:

Anlaufstellen und weitere Informationen

Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen (ehemals Servicestellen) vor Ort und den Kostenträgern der Rehabilitationsmaßnahme wirst Du ausführlich und individuell beraten.

 

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