Zuletzt aktualisiert am 6. März 2023

Versorgungsamt

Nach dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) hat das Versorgungsamt die Aufgabe, das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung festzustellen.

Neben einem ausführlichen Feststellungsbescheid stellt die Behörde auch einen Schwerbehindertenausweis aus. Er dient als Nachweis für den ermittelten Grad der Behinderung und die zuerkannten Merkzeichen.

Je nach Bundesland sind die Versorgungsämter verschiedenen Behörden zugeordnet und werden auch unterschiedlich bezeichnet.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Die Adresse Deines zuständigen Versorgungsamtes erfährst Du bei Deiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bietet auf seiner Internetseite ein bundesweites Ortsverzeichnis aller Versorgungsämter mit Suchfunktion an.

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