Zuletzt aktualisiert am 3. Februar 2023
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche
Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung haben in ihrem privaten und beruflichen Alltag mit vielen Nachteilen und Mehraufwendungen zu kämpfen. Um dies abzumildern, können Betroffene in verschiedenen Lebensbereichen sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. So gibt es beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, arbeitsrechtliche Sonderregelungen, Vergünstigungen im Bereich der Mobilität und finanzielle Leistungen.
Nachteilsausgleiche werden nur gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel müssen die Leistungen beantragt werden. Sie sind zudem abhängig von den Merkzeichen und dem anerkannten GdB, die beide im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind.
Abhängig von ihrem GdB stehen Menschen mit Behinderungen bestimmte Rechte und Vergünstigungen zu. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten dieser sogenannten vom GdB abhängigen Nachteilsausgleiche. Dabei schließt ein höherer GdB die Rechte und Vergünstigungen, die Betroffene mit einem niedrigeren GdB haben, mit ein.
GdB 20
- Steuerfreibetrag (Steuervergünstigungen bei der Lohn- und Einkommenssteuer): 384 €
GdB 30
- Gleichstellung: Arbeitsrechtliche Vorteile möglich
- Steuerfreibetrag: 620 €
GdB 40
- Gleichstellung: Arbeitsrechtliche Vorteile möglich
- Steuerfreibetrag: 860 €
GdB 50
- Schwerbehinderteneigenschaft mit Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis
- Steuerfreibetrag: 1.140 €
- Kündigungsschutz (Siehe auch: Nachteilsausgleiche im Beruf)
- eine Arbeitswoche Zusatzurlaub
- Freistellung von Mehrarbeit
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben
- Kfz-Finanzierungshilfe für Berufstätige (Siehe auch: Kraftfahrzeughilfe)
- vorgezogene Altersrente
- Freibetrag beim Wohngeld
- Wohnungsbauförderung
- Vergünstigungen bei verschiedenen Telefonanbietern
- Beitragsermäßigung bei einigen Automobilclubs
- Stundenermäßigung bei Lehrern (bundeslandabhängig)
GdB 60
- Steuerfreibetrag: 1.440 €
- unter Umständen verringerte Zuzahlung für chronisch kranke Schwerbehinderte in der gesetzlichen Krankenversicherung
GdB 70
- Steuerfreibetrag: 1.780 €
- mit Merkzeichen G: Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale: 900 €
- Werbungskostenpauschale bzw. tatsächliche Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte
- Ermäßigungen bei der BahnCard 25 und 50
- Freibetrag beim Wohngeld, wenn zusätzlich Pfegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI besteht
GdB 80
- Steuerfreibetrag: Steuervergünstigung: 2.120 €
- Freibetrag beim Wohngeld, wenn zusätzlich Pfegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI besteht
- Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale: 900 €
GdB 90
- Steuerfreibetrag: 2.460 €
- Sozialtarif der Telekom
- Freibetrag beim Wohngeld, wenn zusätzlich Pfegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI besteht
GdB 100
- Steuerfreibetrag: 2.840 €
- Freibetrag beim Wohngeld
- Wohnungsbauförderung
- unter Umständen Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Neben den gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleichen gibt es auch Vergünstigungen auf freiwilliger Basis. Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und Institutionen (z. B. Automobilclubs, Telefonanbieter, Schwimmbad- und Kinobetreiber) bieten Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung an.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Der Sozialverband Deutschland SoVD bietet online die informative Broschüre "Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen - Das sind Ihre Ansprüche" an:
www.sovd.de/medienservice/broschueren
Persönliche Beratung zum Grad der Behinderung und davon abhängigen Nachteilsausgleichen erhältst Du in einer der bundesweit verteilten Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB:
www.teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb