Zuletzt aktualisiert am 9. November 2022

Vorsorge für Notfall, Krankheit und Behinderung

Für den Fall, dass ein Mensch plötzlich oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr selbst über sich bestimmen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge. Dabei werden zwei Bereiche unterschieden:

  • für die Regelung von Angelegenheiten bei alltäglichen Geschäften können Betroffene in Form einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorsorgen
  • Wünsche für die medizinische und pflegerische Behandlung in schweren Krankheitssituationen und in Bezug auf Entscheidungen am Lebensende können in Form einer Patientenverfügung formuliert werden
  • In einer Bestattungsverfügung kann die eigene Bestattung geplant werden: Von der Bestattungsart (z.B. Feuer- oder Erdbestattung) über die Gestaltung einer Trauerfeier bis zur Beauftragung eines Bestattungsinstitutes.

 

Regelung von alltäglichen Geschäften

Wer in Deutschland aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, für seine alltäglichen Angelegenheiten zu sorgen, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt. Das Betreuungsgericht entscheidet, wer zum Betreuer bestellt wird und welche Angelegenheiten dieser regeln darf.

Seine diesbezüglichen Wünsche kann jeder Mensch in einer Betreuungsverfügung darlegen. Eine Betreuungsverfügung wird häufig dann verfasst, wenn es keine persönliche Vertrauensperson gibt, die sich für eine Vollmacht eignet oder wenn bereits Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen. In einer Betreuungsverfügung können Betroffene auch festlegen, wer auf keinen Fall zum Betreuer bestellt werden soll.

Wer vermeiden will, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird, und geschäftsfähig ist, kann eine oder mehrere Personen vorsorglich bevollmächtigen (in einer sog. Vorsorgevollmacht), für ihn Entscheidungen zu treffen. Hierdurch kann z. B. vermieden werden, dass Kosten durch die Bestellung eines Betreuers entstehen.

In der Vorsorgevollmacht kann man bestimmen, wer welche Angelegenheiten entscheiden soll, wenn man dies selbst nicht mehr kann.

Wichtig: Eine solche Vollmacht sollten man nur Personen ausstellen, denen man absolut vertraut!

Wünsche in Bezug auf schwere Krankheitssituationen und Entscheidungen am Lebensende

Patienten sind manchmal nicht in der Lage, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Für Angehörige und Ärzte ist es schwer, stellvertretende Entscheidungen zu fällen, insbesondere, wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen am Lebensende geht. Mit einer Patientenverfügung können Betroffene ihre Wünsche für eine Behandlung im Voraus festlegen. 

Vorsorge in der Brieftasche

In einem Notfall, in dem man sich als Betroffener nicht mehr äußern kann, ist es hilfreich, wenn Helfern wichtige persönliche und medizinische Informationen in der Brieftasche sofort zur Verfügung stehen. Im Handy können Nummern hinterlegt werden, die bei einem Notfall verständigt werden sollen. Nähere Informationen unter: Vorsorge in der Brieftasche

Sinnvoll sind auch Hinweiskärtchen, falls eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung vorhanden sind.

Generelle Hinweise zur Vorsorge

Alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Vorsorge für Notfall, Krankheit und Behinderung getroffen werden, sollten genau überlegt sein.

 

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