Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Vorsorge in der Brieftasche
Kann man sich als Betroffener in einem Notfall nicht mehr selbst äußern, ist es hilfreich, wenn den Ersthelfern, Rettungsdiensten oder dem Krankenhauspersonal die wichtigsten persönlichen und medizinischen Informationen in entsprechenden Dokumenten in Geldbörse oder Brieftasche sofort zur Verfügung stehen:
- Kontaktdaten
Adresse, Telefonnummer, Funktion von Personen, die informiert werden sollen bzw. die für den Patienten sprechen können, wenn er selbst nicht in der Lage dazu ist -
Hinweiskärtchen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
(falls vorhanden) - Patientenpass oder Notfallausweis bei bestehenden Erkrankungen; Information über medizinische Behandlung in der Vergangenheit und Behandlungswünsche in der Zukunft
- Allergiepass
- Organspendeausweis (falls vorhanden)
Die Dokumente der "Vorsorge in der Brieftasche" sollten Sie am besten zusammen mit Führerschein, Personalausweis oder Krankenversichertenkarte aufbewahren, denn nach diesen Dokumenten suchen Rettungskräfte im Notfall.
Die Dokumente sollten stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Zudem ist es empfehlenswert, den Patientenpass oder Notfallausweis vom behandelnden Arzt prüfen oder ausfüllen zu lassen. So können Sie Fehler vermeiden.
Kontaktdaten
Neben der Möglichkeit, die Kontaktdaten der wichtigsten Personen, die im Notfall informiert werden sollen, etwa auf einem Hinweiskärtchen zu notieren, können hierzu auch Handy bzw. Smartphone genutzt werden.
Im Handy kann z. B. im Adressbuch ein Eintrag mit dem Namen "ICE" hinterlegt werden. Dies bedeutet "in case of emergency" ("Im Notfall") und soll Helfer auch im Ausland schnell zur gewünschten Kontaktperson leiten. Alternativ können aussagekräftige Namens-Zusätze im Adress-Buch (z. B. Mama, Papa, Tochter, Sohn) einem Außenstehenden die familiäre Beziehung transparent machen. Ebenfalls haben einige Smartphones Bildschirmschoner, auf denen eine Kontakt-Telefonnummer angezeigt werden kann, auch wenn das Gerät Passwort-geschützt ist.
Hinweiskärtchen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Auf den Hinweiskärtchen können Betroffene notieren, wo die entsprechenden Dokumente zu finden sind und wer benachrichtigt werden soll. Weitere Informationen hierzu in den Artikeln zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Eine Vorlage für ein solches Kärtchen finden Sie hier.
Patientenpass oder Notfallausweis
Es gibt verschiedene Versionen von krankheitsübergreifenden Patienten- oder Notfallpässen. Diese Ausweise sind so klein, dass sie in eine Geldbörse passen. In der Regel beinhalten sie neben den eigenen persönlichen Daten auch Informationen über bestehenden Impfschutz, über Erkrankungen und Operationen, über Blutgruppe und Rhesusfaktor, über Allergien und Unverträglichkeiten und über Medikamente, die regelmäßig oder im Notfall eingenommen werden müssen. Es können zudem die behandelnden Ärzte vermerkt werden.
Beispiele für entsprechende Ausweise:
Europäischer Notfallausweis
Durch den europäischen Notfallausweis (ENA) können sich Notärzte und Rettungsdienste bei Unfällen oder medizinischen Notfällen über medizinische Risikofaktoren informieren. Im ENA sind die Angaben in allen Sprachen der EU vorgesehen. Dadurch soll im gesamten Gebiet der Europäischen Union der Zugang zu den entsprechenden Informationen gesichert sein.
Gegen eine Gebühr ist der Europäische Notfallausweis in vielen Apotheken oder online erhältlich, z. B. unter:
https://www.reguvis.de/pharma/fachliteraturprodukte/europaeischer-notfallausweis.html
Patientenpass
Der Patientenpass der Deutschen Gesundheitshilfe ist ein umfangreiches Dokument, in dem auch Röntgenuntersuchungen oder Bluttransfusionen eingetragen werden können.
Weitere Informationen unter:
http://www.gesundheitshilfe.de/medien/paesse/patientenpass/
Opioidausweis
Patienten, die unter schweren chronischen Schmerzen leiden, nehmen häufig hochwirksame Schmerzmittel. Die sog. Opioide fallen unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und müssen auf einem Spezialrezept verordnet werden. Der Opioidausweis dient als Nachweis, dass die Medikamenteneinnahme erforderlich ist und rechtmäßig verordnet wurde.
Weitere Informationen im Artikel Opioidausweis.
Krankheitsbezogene Patientenpässe
Wenn eine Erkrankung diagnostiziert wurde, bei der das Risiko von Notfall-Situationen erhöht ist, bieten diese Pässe den Ersthelfern einen schnellen Überblick über das individuelle Krankheitsbild, bisherige Behandlungen, Risikofaktoren und etwaige Behandlungswünsche des Patienten. Die Patientenpässe sollten in jedem Fall mit dem behandelnden Arzt abgesprochen oder von diesem ausgefüllt werden.
Einige Beispiele:
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Schlaganfall-Patienten-Pass
Nach dem erstmaligen Auftreten steigt das Risiko erheblich, erneut einen Schlaganfall zu erleiden. Sehr häufig ist eine medikamentöse Behandlung notwendig, um dieses Risiko zu senken. Der Schlaganfall-Patienten-Pass soll deshalb einen schnellen Überblick über die aktuelle und bisherige Behandlung des Schlaganfalls geben.
Weitere Informationen unter:
https://www.schlaganfall-hilfe.de/fileadmin/files/SDSH/PDF/Schlaganfall-Patienten-Pass.pdf
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Patientenpass zur Gerinnungshemmung
Bei Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten sollte ein entprechender Patientenpass mitgeführt werden, damit in einer Notsituation Helfer über das erhöhte Blutungsrisiko informiert sind. In dem Pass sind in der Regel neben dem Grund der Medikamenteneinnahme die angepeilten Blutgerinnungs-Werte, die Dosierung des Medikaments und die Kontaktdaten des behandelnden Arztes enthalten. Vordrucke des Patientenpasses gibt es häufig bei den entsprechenden Medikamentenherstellern. Einen Notfall-Ausweis für Herz-Patienten gibt es auch von der Deutschen Herzstiftung unter:
http://www.herzstiftung.de/notfallausweis
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Internationaler Epilepsie Notfallausweis (IENA)
In diesem Ausweis können Informationen zu Behandlungsmaßnahmen im Notfall, zu Medikamenten und deren Dosierung eingetragen werden. Weitere Informationen unter:
http://www.epilepsie-online.de/index.php?docid=20&mid=38&ms1=2&ms2=6
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Autismus-Pass
Insbesondere in herausfordernden Situationen kann es Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen schwerfallen, ihr Störungsbild gegenüber Fremden wie der Polizei, Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes oder Pflegepersonal zu erklären. In solchen Fällen kann ein „Autismus-Pass“ hilfreich sein. Das handliche Papierstück kann Unwissenden dann wichtige Informationen zur Autismus-Spektrum-Störung sowie individuelle Teilhabeerschwernisse des Betroffenen vermitteln.
Eine Druckvorlage für einen solchen Autismus-Pass zum ausfüllen, ausschneiden und mitführen finden Sie hier.
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Logbuch Demenz
Das Logbuch Demenz ist ein umfassendes Vorsorge-Dokument, durch das Informationen,
die ein Mensch mit einer Demenzerkrankung nicht mehr selbst vermitteln kann, Personen im Gesundheitswesen schnell zur Verfügung stehen. Es wurde entwickelt im Rahmen des Projekts "Lotta" von PariSozial Minden-Lübbecke und der Diakonie Stiftung Salem. Neben medizinischen Informationen und Angaben zur rechtlichen Situation (Vollmacht/Betreuung), enthält das Logbuch auch Aussagen zur Biographie, zur Wohnsituation und pflegerische Hinweise. Aufgrund seiner Komplexität empfiehlt sich die Erstellung im Rahmen einer Beratung bei einer geeigneten Beratungsstelle für Demenzerkrankungen. Adressen z. B. bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft unter: www.deutsche-alzheimer.de -
Krisenpass für Menschen mit Psychose-Erfahrung
Eine besondere Stellung unter den Patienten-Ausweisen nimmt der psychiatrische Krisenpass ein. Oft gehen Psychosen mit medizinischen Behandlungen einher, die vom Patienten selbst in der Krisensituation nicht gewünscht sind. Mit dem Krisenpass hat jeder Psychose-Erfahrene die Möglichkeit, Informationen über seine Erkrankung selbst zu steuern und in gesunden Phasen festzuhalten, welche Wünsche man für eine erneute Krisensituation hat. Weitere Informationen unter:
https://psychiatrie-verlag.de/nuetzliche-materialien-zum-download/
Allergie-Pass
Zahlreiche Stoffe können allergische Reaktionen auslösen, die zum Teil lebensbedrohlich werden können.
Deshalb führen viele Menschen einen Allergiepass mit sich, in denen der behandelnde Arzt sowohl die Allergene benennt, als auch die mögliche Reaktion darauf beschreibt.
Ein Allergiepass kann Ihnen vom Hausarzt oder Allergologen ausgestellt werden.
Organspende-Ausweis
In einem Organspende-Ausweis wird festgelegt, ob im Fall des eigenen Todes, alle oder bestimmte Organe aus dem Körper für eine Transplantation entnommen werden dürfen.
Bei einer Organ-Transplantation werden Organe oder Gewebe einer verstorbenen Person entnommen und einem schwer erkrankten Menschen eingesetzt. Transplantiert werden können unter anderem Herz, Leber, Lunge, Niere, Bauchspeicheldrüse, Darm oder die Hornhaut der Augen.
Organe werden nur entnommen, wenn der Hirntod von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt wurde und der Spender zu Lebzeiten zugestimmt hat. Dazu werden in der Regel auch die Angehörigen befragt.
Seit dem 1.11.2012 ist das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" in Kraft. Seitdem müssen die Krankenkassen ihren Versicherten regelmäßig Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellen. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen ihre Entscheidung, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht, schriftlich dokumentieren.
Weitere Informationen beim "Infotelefon Organspende" unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 90 40 400 oder unter: www.organspende-info.de
Hier können auch Organspendeausweise bestellt oder heruntergeladen werden.