Zuletzt aktualisiert am 2. März 2023

Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern neben den gesetzlichen Leistungen Wahltarife an. Diese speziellen Tarife, die sich auf verschiedene Leistungsbereiche beziehen, können dem Versicherten einen finanziellen Vorteil bringen. Bei den Wahltarifen wird zwischen Pflichtangeboten und freiwilligen Angeboten unterschieden. 

Pflichtangebote

Es gibt einige Wahltarife, die gesetzliche Krankenkassen bei besonderen Versorgungsformen anbieten müssen:

Wahltarif für Integrierte Versorgung

Bei der Integrierten Versorgung werden Patienten fachübergreifend vernetzt versorgt. Hier kooperieren Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken sowie nicht-ärztliche Leistungserbringer wie Physiotherapeuten bei der Behandlung eines Patienten und tauschen ihr Wissen aus. Hierzu schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern entsprechende Verträge. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten für die Teilnahme an der Integrierten Versorgung einen entsprechenden Bonus.

Hausarzttarif (hausarztzentrierte Versorgung)

Die Krankenkassen sind verpflichtet eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Dabei schließen die Krankenkassen mit bestimmten Hausärzten entsprechende Verträge. Die Versicherten verpflichten sich bei diesem Wahltarif ausschließlich einen von der Krankenkasse gewählten, teilnehmenden Hausarzt aufzusuchen und bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst immer zu diesem Hausarzt zu gehen. Andere Mediziner dürfen dann nur auf Überweisung des Hausarztes in Anspruch genommen werden. Ausnahmen sind Augen-, Frauen- und Kinderärzte. Je nach Krankenkasse kann es auch noch weitere Ausnahmen geben. Im Gegenzug können die Versicherten von der Krankenkasse mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen belohnt werden.

Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme

Bei diesen Disease-Management-Programmen arbeiten Ärzte vernetzt an der Behandlung bestimmter chronischer Erkrankungen zusammen, wie z.B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, Asthma oder chronisch obstruktive Lungenerkrankung. Teilnehmende Patienten erhalten regelmäßige Kontrolluntersuchungen, spezielle medizinische Leistungen sowie qualifizierte Schulungen.

Krankengeldtarif für Selbstständige

Dieser Wahltarif richtet sich vor allem an Selbstständige oder sonstige Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit keine 6-wöchige Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Mit dem Krankengeldtarif können Versicherte schon ab dem 1. Krankheitstag Krankengeld ihrer Krankenversicherung erhalten. Mit dem Standardtarif wird dagegen erst ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld gezahlt.

Freiwillige Angebote

Zusätzlich zu den Pflichtangeboten können Krankenkassen freiwillige Wahltarife anbieten, um ihr Angebote zu erweitern.

Selbstbehalttarif

Bei der Wahl eines Selbstbehalttarifs, verpflichtet sich der Versicherte im Krankheitsfall einen Teil seiner Behandlungskosten selbst zu tragen. Im Gegenzug erhalten die Versicherten eine Prämie oder zahlen einen günstigeren Beitrag. Dies lohnt sich allerdings nur für Personen, die selten einen Arzt aufsuchen müssen. Ansonsten übersteigt der Selbstbehalt schnell die Prämie.

Kostenerstattungstarif

Gesetzlich Versicherte haben mit diesem Wahltarif die Möglichkeit, im medizinischen Leistungsniveau einem Privatpatienten gleichgestellt zu werden. Beim Kostenerstattungstarif muss der Versicherte die Abrechnung des Arztes zunächst selbst bezahlen und bekommt anschließend eine Rückerstattung von der Krankenkasse.
Da die Abrechnung über eine Privatrechnung erfolgt und nicht über die Gesundheitskarte, werden höhere Gebühren berechnet. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt allerdings meist nur die Kosten, die bei der Abrechnung über die Gesundheitskarte entstanden wären. Die Differenz muss der Versicherte alleine tragen.

Tarife für besondere Arzneimitteltherapien

Versicherte zahlen bei diesem Tarif einen höheren Versicherungsbeitrag und können dafür alternative Therapien wie z.B. Homöopathie in Anspruch nehmen.

Beitragsrückerstattungstarif

Einige Krankenkassen bieten einen Beitragsrückerstattungstarif oder Prämientarif an. Dabei erhalten Versicherte, die 1 Jahr lang keine ambulante medizinische Behandlung bzw. keine Leistung der Krankenkasse in Anspruch genommen haben, einen Teil ihres Beitrages zurück. Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel nicht als in Anspruch genommene Leistungen gewertet.

Bindungsfrist

Bei den Pflichtangeboten gibt es keine Bindungsfrist. Die freiwillig angebotenen Wahltarife haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Die Wahltarife haben eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Wahltarif mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Danach ist immer nur eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres möglich.

Es gibt 2 Ausnahmen bei der Mindestlaufzeit: Der Krankengeldtarif für Selbstständige und der Selbstbehalttarif haben eine Bindungsfrist von 3 Jahren.

Während der Mindestlaufzeit eines Wahltarifs, können Versicherte die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse nur dann kündigen, wenn wegen gestiegener Beiträge oder eines Zusatzbeitrags das Sonderkündigungsrecht anwendbar ist. Von diesem Sonderkündigungsrecht ausgenommen ist weiterhin der Krankengeldtarif.

Bonusprogramme

Krankenkassen können für ihre Versicherten individuell gestaltete Bonusprogramme als Anreiz für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten anbieten. Es kann z.B. Prämienzahlungen oder Beitragserstattungen für Krebsvorsorge, sportliche Aktivitäten, gesunde Ernährung, Impfungen oder die Teilnahme an Gesundheitskursen geben.
Wenn Arbeitgeber in ihrem Unternehmen eine betriebliche Gesundheitsförderung anbieten, können sie ebenfalls einen finanziellen Bonus erhalten.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Bezüglich möglicher Wahltarife und Bonusprogramme wende Dich Dich am besten an Deine Krankenkasse.

Weitere allgemeine Informationen zu den Wahlleistungen der gesetzlichen Krankenkassen findest Du über das Bundesministerium für Gesundheit.
www.bundesgesundheitsministerium.de/wahltarife-bonusprogramme-und-zusatzleistungen.html

 

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