Zuletzt aktualisiert am 30. Mai 2023
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
(§ 40 SGB XI)
Im häuslichen Bereich sind die Wohnräume in der Regel nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen ausgerichtet. Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, entwickelt sich dies zum Problem. Häufig wird ein Umzug in ein Pflegeheim erforderlich, weil die wohnlichen Gegebenheiten die häusliche Pflege nicht ermöglichen.
Wenn sich beispielsweise die Wohnung im Obergeschoss eines Mietshauses ohne Aufzug befindet und daher vom Pflegebedürftigen nicht mehr verlassen werden kann, ist ein Umzug unumgänglich. Oft lässt sich die Situation aber auch durch relativ unkomplizierte Maßnahmen wie den Abbau von Türschwellen oder die Beseitigung von Stolperfallen verbessern.
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Pflegebedürftiger bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen in seinem persönlichen Wohnumfeld beantragen. Die Leistungsgewährung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip; das heißt die Pflegekasse leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig zur Leistung verpflichtet ist.
Voraussetzungen für einen Zuschuss durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse kann die wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen, wenn:
- die häusliche Pflege damit ermöglicht wird
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird
- eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird
Die Maßnahme muss in der Wohnung erforderlich sein, in welcher der Pflegebedürftige seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt hat. Dies kann die eigene Wohnung sein, aber auch der Haushalt, in dem er zur Pflege aufgenommen wurde.
Die Leistung ist eine "Kann-Leistung" der Pflegekasse; das heißt, ob und in welchem Umfang sie bewilligt wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse.
Anspruchsberechtigte
Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme können alle beantragen,
bei denen die Vorversicherungszeit erfüllt ist und bei denen Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z.B. Pflegewohngemeinschaft), kann pro Person ein Maximalzuschuss von 4.000 € gewährt werden. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf höchstens 16.000 € beschränkt. Leben mehr als 4 Anspruchsberechtigte in der gemeinsamen Wohnung, wird der Gesamtbetrag anteilig auf die jeweiligen Versicherungsträger aufgeteilt.
In einer kleinen Pflegewohngemeinschaft leben 8 Pflegebedürftige, die alle Pflegeleistungen ihrer jeweiligen Pflegekasse erhalten. Um die Pflegesituation im Hause zu erleichtern und den Bewohnern mehr selbständiges Leben zu ermöglichen, wird ein Treppenlift benötigt. Nach Einreichung eines Kostenvoranschlages und eines formlosen Antrags wird die Maßnahme bewilligt. Insgesamt bekommen die Bewohner 16.000 € Unterstützungsleistung für die gemeinsame wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Da die Gemeinschaft aus 8 anspruchsberechtigten Bewohnern besteht, ergibt sich ein Leistungsbetrag von 2.000 € je zuständiger Pflegekasse.
Antragstellung
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Antragstellung sollte stets vor Beginn jeglicher Maßnahmen erfolgen, da sonst eine Beteiligung der Pflegekasse sehr unwahrscheinlich ist.
In der Regel prüft die Pflegekasse, ob sie zuständig ist und ob die Maßnahme geeignet ist, die Voraussetzungen für einen Zuschuss zu erfüllen. Häufig wird hierzu der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet, der sich etwa im Rahmen eines Hausbesuches von der Notwendigkeit überzeugt.
Im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann der begutachtende Mitarbeiter des MDK bereits in seinem Pflegegutachten eine Empfehlung für bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aussprechen. Diese zählt dann bereits als Antrag des Versicherten auf Leistungen, sofern der Versicherte zustimmt.
Hole Dir einen Kostenvoranschlag zu der geplanten Maßnahme ein und gib diesen bei Ihrer Pflegekasse mit dem Antrag ab. Sofern Du in einer Mietwohnung lebst, solltest Du unbedingt mit Deinem Vermieter sprechen und Dir von diesem die Umbaumaßnahme genehmigen lassen.
Erst wenn Ihnen die Bewilligung der Pflegekasse vorliegt, sollten Sie mit den Arbeiten beginnen bzw. diese in Auftrag geben. Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, können Sie die Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. In der Praxis bezahlen Sie die Rechnung zuerst und bekommen im Anschluss nach Bearbeitung des Vorgangs die Erstattung Ihrer Pflegekasse.
Notwendigkeit mehrerer Umbaumaßnahmen
Sind mehrere Veränderungen gleichzeitig erforderlich, werden diese zusammengefasst und gelten als eine Maßnahme. Der Zuschuss kann erneut beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert und neue wohnumfeldverbessernde Maßnahmen notwendig werden.
Leistungshöhe
Die Pflegekasse kann je Maßnahme einen Zuschuss bis maximal 4.000 € gewähren.
Übersteigen die Kosten der Maßnahme den von der Pflegekasse erhaltenen Zuschuss, kannst Du bei Deinem Sozialamt eine Unterstützung beantragen. Bevor das Sozialamt leistet, wird es prüfen, ob Du bedürftig bist. Hierzu musst Du Auskünfte zu Deinem Einkommen und Vermögen geben.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören sowohl Umbaumaßnahmen als auch technische Hilfen. Ebenso werden Kosten für Genehmigungen, Beratungen, Arbeitslohnkosten und Materialkosten berücksichtigt. Führen Angehörige oder Bekannte die Arbeiten aus, werden diesen Aufwendungen wie beispielsweise Verdienstausfall und Fahrtkosten erstattet.
Die Maßnahmen können außerhalb oder innerhalb der Wohnung erforderlich werden.
Außerhalb: Rampen, Treppenlifte, Haltestangen, ebenerdiger Zugang, Einbau eines Personenaufzuges, vorhandenen Aufzug rollstuhlgerecht anpassen, Türvergrößerungen, beidseitige Handläufe etc.
Innerhalb: Änderung Bodenbelag, Treppenlifte, Türschwellenabbau, Küche unterfahrbar gestalten, Höhenanpassung von Einrichtungsgegenständen, Lichtschalter versetzen etc.
Anlaufstellen und weitere Informationen
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es Wohnberatungs- und Seniorenberatungsstellen, bei denen man Unterstützung findet. In großen Sanitätshäusern arbeiten oft speziell ausgebildete Wohnraumberater, die bei wohnraumverbessernden Maßnahmen helfen.